Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet Computersysteme, die Aufgaben lösen, für die ein Mensch Intelligenz braucht, etwa das Verfassen eines Textes oder das Einordnen einer Anfrage.
Das Gabler Wirtschaftslexikon versteht unter Künstlicher Intelligenz zweierlei: die Erforschung intelligenten Problemlösens und den Bau intelligenter Computersysteme. Die KI-Verordnung der EU arbeitet mit dem Begriff KI-System. Artikel 3 beschreibt es als maschinengestütztes System, das dafür ausgelegt ist, mehr oder weniger selbstständig zu arbeiten. Aus den Eingaben, die es erhält, leitet es ab, wie es Ausgaben erstellt, etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen. Die Begründung der Verordnung grenzt davon Software ab, die nur von Menschen festgelegte Regeln automatisch abarbeitet (Erwägungsgrund 12).
Im E-Commerce schreibt KI etwa Produkttexte aus Shopdaten. Für einen Pharmalogistiker Pharmalogistik Unter Pharmalogistik verstehen wir Lagerung, Transport und Lieferung von Arzneimitteln und weiterem Material der Pharmabranche. Im Glossar lesen → haben wir eine Wissensplattform gebaut, auf der ein Modell im monatlichen Statusbericht Zusammenfassung, Einordnung und Empfehlungen schreibt. Der Nutzen hängt davon ab, welche Daten einfließen und wer das Ergebnis prüft. Drei Begriffe fallen dabei immer wieder: Sprachmodell Sprachmodell Ein Sprachmodell ist ein mit großen Textmengen trainiertes KI-Modell, das Texte verarbeitet und neue erzeugt, indem es wahrscheinliche Fortsetzungen vorhersagt. Im Glossar lesen → , KI-Agent KI-Agent Ein KI-Agent ist ein Softwaresystem, das mit einem Sprachmodell und verbundenen Werkzeugen eigenständig handelt und Aufgaben in mehreren Schritten ausführt. Im Glossar lesen → und RAG RAG Retrieval-Augmented Generation (RAG) ist ein Verfahren, bei dem eine Anwendung passende Inhalte aus einer Wissensbasis sucht und sie einem Sprachmodell zusammen mit der Anfrage übergibt. Im Glossar lesen → .
Wir setzen KI kontrolliert ein, und die Entscheidung trifft ein Mensch. Unser Leitsatz lautet: Der Mensch orchestriert, das Modell ist ein austauschbares Werkzeug, das System gehört Ihnen. Dabei gilt eine klare Arbeitsteilung: Die KI formuliert, sie rechnet nicht. Die Zahlen im Statusbericht setzt das System aus der Plattform ein.
Neue Werkzeuge erproben wir zuerst bei uns selbst, und in der Pharma-IT gehört eine KI-gestützte Sicherheitsprüfung des Codes zu unserem Standard. Wo dagegen eine Checkliste oder ein Formular die Aufgabe erledigt, raten wir von KI ab.
Wo der Begriff vorkommt
- Vertiefung KI-Agenten für Unternehmen: individuell entwickelt
- Vertiefung KI-Produkttexte und SEO-Content mit RAG
- Vertiefung E-Commerce und Digital für KMU: Shops, Content, KI
- Blog Non-GxP: wie wir Fachanwendungen für die Pharmabranche bauen und wo wir die Grenze ziehen
- Blog Die selbstfahrende Content-Maschine
- Blog Wissensplattform für einen Pharma-Logistiker: Was das Team weiß, bleibt im Haus
- Seite Über uns: zwei Gründer, ein Team, zwei Welten
- Seite Onlineshops: Shopify und Shopware-5-Agentur
- Seite Individualsoftware & Fachanwendungen mit Symfony
Siehe auch
-
KI-Agent
Ein KI-Agent ist ein Softwaresystem, das mit einem Sprachmodell und verbundenen Werkzeugen eigenständig handelt und Aufgaben in mehreren Schritten ausführt.
E-Commerce
-
RAG
Retrieval-Augmented Generation (RAG) ist ein Verfahren, bei dem eine Anwendung passende Inhalte aus einer Wissensbasis sucht und sie einem Sprachmodell zusammen mit der Anfrage übergibt.
E-Commerce
-
Sprachmodell
Ein Sprachmodell ist ein mit großen Textmengen trainiertes KI-Modell, das Texte verarbeitet und neue erzeugt, indem es wahrscheinliche Fortsetzungen vorhersagt.
E-Commerce
Quellen
-
Künstliche Intelligenz (KI), Autoren: Prof. Dr. Richard Lackes, Dr. Markus Siepermann (TU Dortmund) (öffnet in neuem Tab)
Gabler Wirtschaftslexikon (Springer Gabler) abgerufen am
-
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz), ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, deutsche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Europäische Union, Amtsblatt (EUR-Lex) abgerufen am