Glossar · E-Commerce
B2B
- Bereich
- E-Commerce
- Verwandt
- Fachanwendung, Werbemittel, Microsite, ERP, B2C
B2B steht für Business-to-Business und bezeichnet Geschäfte, bei denen Unternehmen Waren und Leistungen an andere Unternehmen verkaufen, etwa über einen Fachshop oder ein Bestellportal.
Der Business-to-Business-Markt ist laut Gabler Wirtschaftslexikon eine „Form des Marktes, bei der das Angebot und die Leistungserstellung von Unternehmen an Unternehmen erfolgen“. Der Begriff dient dort dazu, die Marktbereiche abzugrenzen, in die der E-Commerce häufig eingeteilt wird. Wie das Gesetz die Seite des Unternehmers fasst, steht in § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Gemeint ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Wer im B2B bestellt, tut das im Auftrag seines Unternehmens. Shops und Portale für diese Zielgruppe bieten häufig Funktionen wie eigene Preisgruppen für Vertriebspartner oder einen geschlossenen Shop (Closed Shop), der erst nach Registrierung und Freischaltung offensteht. Wo Bestellungen intern freigegeben werden, sind Bestellkommentare mit Kostenstelle oder Projektnummer unverzichtbar.
In unserer Arbeit begegnet uns B2B vor allem in zwei Formen. Zum einen geht es um B2B-Bestellportale, ein Kernstück unserer Individualentwicklung. Über solche Portale werden zum Beispiel Werbemittel Werbemittel Als Werbemittel bezeichnen wir in der Pharmabranche das Material, mit dem ein Hersteller wirbt oder informiert und das sein Außendienst, Praxen oder Apotheken anfordern. Im Glossar lesen → in der Pharma-Distribution bestellt. Sie docken per API API Eine API (Application Programming Interface, deutsch Programmierschnittstelle) ist ein festgelegter Zugang, über den Programme Funktionen oder Daten eines anderen Systems nutzen. Im Glossar lesen → und SFTP SFTP SFTP (SSH File Transfer Protocol) überträgt Dateien zwischen Rechnern über eine gesicherte Verbindung auf Basis von Secure Shell (SSH). Im Glossar lesen → an ERP ERP Ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) steuert Geschäftsprozesse wie Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personal eines Unternehmens auf einer gemeinsamen Datenbasis. Im Glossar lesen → oder LVS LVS Ein LVS, kurz für Lagerverwaltungssystem, ist laut Gabler Wirtschaftslexikon eine Anwendungssoftware, die alle Lagerprozesse steuert und verwaltet. Im Glossar lesen → an, ohne dass das Bestandssystem umgebaut werden muss. Zum anderen geht es um Fachshops für Geschäftskunden. Mit rollenrampe.de führen wir selbst einen; er prüft die Umsatzsteuer-ID und bietet Rechnungskauf. Den Onlineshop der FEAS GmbH, ebenfalls für Geschäftskunden, haben wir ohne Verlust der gewachsenen Kundenbasis auf Shopware 5 Shopware Shopware ist eine Shopsoftware der shopware AG aus Schöppingen, deren Generationen Shopware 5 und Shopware 6 sich grundlegend voneinander unterscheiden. Im Glossar lesen → umgezogen.
Wo der Begriff vorkommt
Siehe auch
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Fachanwendung
Eine Fachanwendung ist im Allgemeinen Software, mit der geschäftliche Funktionen ausgeführt oder unterstützt werden.
Pharma
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Werbemittel
Als Werbemittel bezeichnen wir in der Pharmabranche das Material, mit dem ein Hersteller wirbt oder informiert und das sein Außendienst, Praxen oder Apotheken anfordern.
Pharma
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Microsite
Eine Microsite ist laut Gabler Wirtschaftslexikon eine kleine Website, die von der eigentlichen Website des Anbieters getrennt ist.
Pharma
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ERP
Ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) steuert Geschäftsprozesse wie Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personal eines Unternehmens auf einer gemeinsamen Datenbasis.
Querschnitt
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B2C
B2C steht für Business-to-Consumer und bezeichnet Geschäfte, bei denen Unternehmen Waren und Leistungen an private Endkunden verkaufen, im Onlinehandel etwa über einen Shop.
E-Commerce
Quellen
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Business-to-Business-Markt (öffnet in neuem Tab)
Gabler Wirtschaftslexikon (Springer Gabler) abgerufen am
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 14 Unternehmer (öffnet in neuem Tab)
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de abgerufen am