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Glossar · Querschnitt

Lock-in

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Lock-in bezeichnet eine Abhängigkeit von einem Anbieter, bei der ein Wechsel zu einem anderen Dienst oder Dienstleister so teuer oder aufwendig ist, dass der Kunde gebunden bleibt.

Eine solche Bindung kann auch aus der Technik kommen, etwa wenn Quellcode beim Anbieter bleibt, Dokumentation fehlt oder sich Daten nicht vollständig übergeben lassen. Bei Individualsoftware kann die Freiheit zu wechseln deshalb davon abhängen, wem Code und Daten gehören.

Im EU-Recht greift der Data Act das Thema auf, die Verordnung (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Überhöhte Entgelte für die Datenextraktion und andere ungerechtfertigte Entgelte behindern laut Erwägungsgrund 88 der deutschen Fassung den Anbieterwechsel. Sie können Kunden zudem von einem bestimmten Dienst abhängig machen. Die englische Fassung spricht an dieser Stelle von „lock-in effects“. Den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten behandelt Kapitel VI der Verordnung.

Mit „Kein Lock-in“ meinen wir eine Arbeitsweise: Code, Daten und Abläufe gehören dem Kunden und lassen sich übergeben. Bei Individualsoftware auf Symfony erhält er die vollen Rechte am Quellcode, der versioniert und dokumentiert ist. Unser Anspruch dabei: kein Vendor-Lock-in, auch nicht bei uns. Bei KI-Agenten folgen wir dem Leitsatz, dass das Modell ein austauschbares Werkzeug ist und das System dem Kunden gehört. Für die laufende Optimierung im Onlinehandel vereinbaren wir ein monatliches Kontingent ohne langfristige Bindung.

Wo der Begriff vorkommt

Quellen

  1. Regulation (EU) 2023/2854 (Data Act), recital 88 (öffnet in neuem Tab)

    Publications Office of the EU (EUR-Lex) abgerufen am

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