# Neue Produkthaftung, auch für Software

> Für ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebrachte Produkte gilt das neue Produkthaftungsgesetz: Software zählt dazu, Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen haften unter bestimmten Bedingungen.

Stichtag: 2026-12-09 (fest)
Status: beschlossen
Betrifft: Hersteller, Importeure, Marktplätze
Originalseite: https://t10.de/haendler-radar/produkthaftung
Herausgeber: total10 GmbH, https://t10.de/haendler-radar
Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wer für fehlerhafte Produkte haftet, regelt die [Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853](https://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj) neu. In Deutschland enthält das [Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts](https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/321) ein neues Produkthaftungsgesetz. Wurde ein Produkt bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht, also erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt, oder in Betrieb genommen, gilt weiterhin das bisherige Gesetz.

Software zählt nach dem neuen Gesetz zu den Produkten, außer freier und Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Produkte sind auch Elektrizität und digitale Konstruktionsunterlagen. Gemeint sind digitale Vorlagen einer Sache, die ihre Herstellung über die automatische Steuerung von Maschinen ermöglichen. Als Maschinen nennt die Begründung der Richtlinie etwa Fräsmaschinen und 3D-Drucker.

Wer ein Produkt nach dem Inverkehrbringen ohne Einverständnis des Herstellers wesentlich verändert und es dann bereitstellt, ist Hersteller des veränderten Produkts. Ob eine Änderung wesentlich ist, richtet sich nach dem Produktsicherheitsrecht. Fehlt dort ein Maßstab, ist sie wesentlich, wenn sie Leistung, Zweck oder Art des Produkts verändert, ohne dass die Risikobewertung des Herstellers das vorsah, und dadurch etwa eine neue Gefahr entsteht.

Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haften laut Gesetz auch der Importeur und der Beauftragte wie der Hersteller. Beauftragter ist, wer in der EU ansässig ist und vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Fehlen Importeur und Beauftragter, haftet auch der Fulfilment-Dienstleister. Fulfilment-Dienstleister ist, wer für fremde Produkte mindestens zwei der Leistungen Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand anbietet, Post- und Frachtdienste ausgenommen. Lieferant ist jeder Akteur der Lieferkette außer Hersteller und Importeur. Lässt sich in der EU weder ein Hersteller noch ein Importeur, Beauftragter oder Fulfilment-Dienstleister ermitteln, haftet jeder Lieferant wie der Hersteller, wenn er auf Aufforderung des Geschädigten nicht binnen eines Monats einen dieser Akteure oder seinen eigenen Lieferanten benennt. Unter den Voraussetzungen des § 13 gilt das entsprechend für Anbieter von Online-Plattformen im Sinne des Digital Services Act.

## Was Sie prüfen sollten

- Sind Hersteller und Importeur für jeden Artikel in Ihrem Artikelstamm nachvollziehbar hinterlegt?
- Könnten Sie auf Aufforderung binnen eines Monats den Hersteller, den Importeur oder Ihren eigenen Lieferanten eines Artikels benennen?
- Beziehen Sie Ware von Herstellern ohne Sitz in der EU, und gibt es dafür einen in der EU ansässigen Importeur oder Beauftragten?
- Verändern Sie Produkte nach dem Inverkehrbringen ohne Einverständnis des Herstellers, etwa in Leistung oder Zweck?
- Bieten Sie für fremde Produkte mindestens zwei dieser Leistungen an: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung, Versand? Post- und Frachtdienste sind nach dem neuen Produkthaftungsgesetz ausgenommen.
- Gehört Software zu den Produkten, die Sie verkaufen oder mitliefern?

## Quellen

1. [Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 321, Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Oktober 2026](https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/321), Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), abgerufen am 2026-11-02
2. [Amtsblatt der EU, Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftung), ABl. L vom 18.11.2024](https://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj), Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex/Cellar), abgerufen am 2026-11-07
3. [Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/2853, ABl. L, 2026/90364 vom 7.5.2026](https://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/corrigendum/2026-05-07/oj), Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex/Cellar), abgerufen am 2026-11-07

## Verlauf

- 2026-12-09: An diesem Tag tritt das neue Produkthaftungsgesetz im Wesentlichen in Kraft, und die Richtlinie 85/374/EWG wird aufgehoben.
- 2026-10-27: Das Bundesgesetzblatt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts wurde ausgegeben.
- 2026-10-22: Das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 321) wurde erlassen.
- 2026-05-07: Eine Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/2853 fasst ihre Geltung neu: für Produkte, die nach dem 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden.
- 2024-11-18: Die Richtlinie (EU) 2024/2853 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
