# KI

> Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet Computersysteme, die Aufgaben lösen, für die ein Mensch Intelligenz braucht, etwa das Verfassen eines Textes oder das Einordnen einer Anfrage.

Originalseite: https://t10.de/glossar/ki
Herausgeber: total10 GmbH, https://t10.de/glossar

Das [Gabler Wirtschaftslexikon](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kuenstliche-intelligenz-ki-40285) versteht unter Künstlicher Intelligenz zweierlei: die Erforschung intelligenten Problemlösens und den Bau intelligenter Computersysteme. Die [KI-Verordnung der EU](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689) arbeitet mit dem Begriff KI-System. Artikel 3 beschreibt es als maschinengestütztes System, das dafür ausgelegt ist, mehr oder weniger selbstständig zu arbeiten. Aus den Eingaben, die es erhält, leitet es ab, wie es Ausgaben erstellt, etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen. Die Begründung der Verordnung grenzt davon Software ab, die nur von Menschen festgelegte Regeln automatisch abarbeitet (Erwägungsgrund 12).

Im E-Commerce schreibt KI etwa Produkttexte aus Shopdaten. Für einen Pharmalogistiker haben wir eine Wissensplattform gebaut, auf der ein Modell im monatlichen Statusbericht Zusammenfassung, Einordnung und Empfehlungen schreibt. Der Nutzen hängt davon ab, welche Daten einfließen und wer das Ergebnis prüft. Drei Begriffe fallen dabei immer wieder: Sprachmodell, KI-Agent und RAG.

Wir setzen KI kontrolliert ein, und die Entscheidung trifft ein Mensch. Unser Leitsatz lautet: Der Mensch orchestriert, das Modell ist ein austauschbares Werkzeug, das System gehört Ihnen. Dabei gilt eine klare Arbeitsteilung: Die KI formuliert, sie rechnet nicht. Die Zahlen im Statusbericht setzt das System aus der Plattform ein.

Neue Werkzeuge erproben wir zuerst bei uns selbst, und in der Pharma-IT gehört eine KI-gestützte Sicherheitsprüfung des Codes zu unserem Standard. Wo dagegen eine Checkliste oder ein Formular die Aufgabe erledigt, raten wir von KI ab.

## Siehe auch

- [KI-Agent](https://t10.de/glossar/ki-agent): Ein KI-Agent ist ein Softwaresystem, das mit einem Sprachmodell und verbundenen Werkzeugen eigenständig handelt und Aufgaben in mehreren Schritten ausführt.
- [RAG](https://t10.de/glossar/rag): Retrieval-Augmented Generation (RAG) ist ein Verfahren, bei dem eine Anwendung passende Inhalte aus einer Wissensbasis sucht und sie einem Sprachmodell zusammen mit der Anfrage übergibt.
- [Sprachmodell](https://t10.de/glossar/sprachmodell): Ein Sprachmodell ist ein mit großen Textmengen trainiertes KI-Modell, das Texte verarbeitet und neue erzeugt, indem es wahrscheinliche Fortsetzungen vorhersagt.

## Wo der Begriff vorkommt

- [KI-Agenten für Unternehmen: individuell entwickelt](https://t10.de/ki-agenten)
- [KI-Produkttexte und SEO-Content mit RAG](https://t10.de/seo)
- [E-Commerce und Digital für KMU: Shops, Content, KI](https://t10.de/ecommerce)
- [Non-GxP: wie wir Fachanwendungen für die Pharmabranche bauen und wo wir die Grenze ziehen](https://t10.de/blog/non-gxp-pharmalogistik)
- [Die selbstfahrende Content-Maschine](https://t10.de/blog/selbstfahrende-content-maschine)
- [Wissensplattform für einen Pharma-Logistiker: Was das Team weiß, bleibt im Haus](https://t10.de/blog/wissensplattform-pharma)
- [Individualsoftware & Fachanwendungen mit Symfony](https://t10.de/symfony-programmierung)
- [Über uns: zwei Gründer, ein Team, zwei Welten](https://t10.de/ueber-uns)
- [Onlineshops: Shopify und Shopware-5-Agentur](https://t10.de/onlineshops)

## Quellen

1. [Künstliche Intelligenz (KI), Autoren: Prof. Dr. Richard Lackes, Dr. Markus Siepermann (TU Dortmund)](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kuenstliche-intelligenz-ki-40285), Gabler Wirtschaftslexikon (Springer Gabler), abgerufen am 2026-11-07
2. [Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz), ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, deutsche Fassung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689), Europäische Union, Amtsblatt (EUR-Lex), abgerufen am 2026-11-07
